Überbrückungskredite für Unternehmen
An seiner ausserordentlichen Sitzung vom 25. März 2020 hat sich der Bundesrat mit der Liquiditätshilfe für KMU befasst. Diese sollen raschen Zugang zu Krediten für die Überbrückung von Corona-bedingten Liquiditätsengpässen erhalten. Die am 26. März in Kraft getretene Verordnung hält fest, dass Kredite direkt bei der Hausbank, inklusive Postfinance, beantragt werden können. Die Absicherung bis CHF 500’000 wird vom Bund übernommen.
Die teilnehmenden Banken sind verpflichtet, die Bürgschaftsorganisationen durch das zu diesem Zweck eingerichtete Datenverarbeitungssystem „Bank Portal“ über die Salden der Überbrückungskredite COVID-19 zu informieren.
Weitere Informationen zum Prozess finden Sie hier: https://covid19.easygov.swiss/
Sichere Finanzierung für Schweizer KMU
Die vier Bürgschaftsgenossenschaften der Schweiz unterstützen leistungsfähige KMU bei Neugründungen, Investitionen und Nachfolgeregelungen. Als zuverlässige Partner erleichtern sie ihnen den Zugang zu einer sicheren Finanzierung, indem sie bei den Banken für Darlehen in der Höhe von bis zu CHF 1’000’000 bürgen. Dadurch verhelfen sie den KMU zu den notwendigen Krediten.
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Die vier Bürgschaftsgenossenschaften sind als einzige offiziell vom Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) anerkannt. Der Bund übernimmt einen Teil der Verwaltungskosten und trägt bei Verlusten bis zu 65 Prozent des Ausfalls der Bürgschaftsgenossenschaften.
Eine Bürgschaft kann in wenigen Schritten beantragt werden. Detaillierte Informationen sind im Merkblatt zum Bürgschaftsgesuch festgehalten. Bürgschaftsanträge können mit untenstehenden Formularen eingereicht werden.
Beantragung einer Bürgschaft – so funktionierts
Die vier Bürgschaftsgenossenschaften der Schweiz
Die vier Bürgschaftsgenossenschaften sind regional vertreten durch Bürgschaft Westschweiz, die BG Mitte, die BG Ost sowie die schweizweit tätige BG SAFFA, welche auf Unternehmerinnen ausgerichtet ist.
Die Bürgschafts-Support AG (BGS), im Besitz der vier Bürgschaftsorganisationen, übernimmt die für das schweizerische Bürgschaftswesen notwendige technische Unterstützung.



Bürgschaft Westschweiz
058 255 05 50
kontakt@buergschaftwestschweiz.ch
www.cautionnementromand.ch/de
Bürgschaftsgesuch


BG SAFFA – Finanzierung für Unternehmerinnen
061 683 18 42
info@saffa.ch
www.saffa.ch/de/
Bürgschaftsgesuch
